Gefahrenzeichen

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Gefahrenzeichen

Gefahrenzeichen warnen in vielfältiger Weise. Gefahrenzeichen ist ein allgemein gebräuchlicher Begriff für verschiedene Schilder und Folien, die auf die eine oder andere Art vor Gefahren warnen. Unter Gefahrenzeichen fallen aber insbesondere Gefahrgutetiketten und Gefahrstoffzeichen die vor gefährlichen Stoffen warnen. In der Umgangssprache werden oftmals fälschlicherweise die bekannten gelben Warnschilder, aber auch warnende Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Andreaskreuze als Gefahrenzeichen synonym verwendet. Im Mittelpunkt steht beim Gefahrenzeichen das Symbol - denn eigentlich ist ausschließlich das Symbol gemeint. Gefahrenschilder umfassen das gesamte Schild, das Zeichen und den materiellen Träger des Zeichens, zum Beispiel das Aluschild oder Kunststoffschild. Diese gibt es  in verschiedenen Größen. Die Schilder werden zudem nach verschiedenen Normen produziert, die durch verschiedene Faktoren definiert sind.

Ein Gefahrenzeichen ist also ein Piktogramm, das entweder nur als einzelnes Symbol  oder in Kombination mit einer bestimmten Gefahrenbezeichnung einen schnell erkennbaren Hinweis auf diverse Gefahren vermittelt, die von einem Gefahrstoff ausgehen. Ein viel verwendeter Begriff ist daher auch die Gefahrstoffkennzeichnung. Gefahrenzeichen gibt es insofern in vielen Bereichen des Lebens. Es wird viel in der Industrie verwendet zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen - ebenso ist es aber auf gewöhnlichen Haushaltsreinigern zu finden. Gefahrenzeichen schützen Nutzer vor der falschen Anwendung diverser Gefahrstoffe.

Umfangreiche Informationen zum Umgang mit gekennzeichneten Stoffen geben die R- und S-Sätze. Nach diesen müssen Verpackungen mit beinhaltenden Gefahrstoffen mit Gefahrenzeichen gekennzeichnet werden. In der EU sind die Vorschriften und Richtlinien für eine Vereinheitlichung und Anbringung von Gefahrensymbolen im Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG in der Gefahrstoffverordnung definiert. Sowohl die Standardisierung als auch das Kontrollieren wird durch das ECB (European Chemicals Bureau) gewährleistet. Die Darstellung von bestimmten Gefahrenzeichen hat sich im Rahmen der Einführung der GHS verändert. Die neu definierten Gefahrenzeichen die unter die Richtlinie 67/548/EWG fallen, haben im Rahmen der Einführung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) viele alte Gefahrenzeichen abgelöst.

Die neuen Gefahrenzeichen dienen der weltweiten Vereinheitlichung. Die Gültigkeit bisheriger Gefahrensymbole, mit den dazu passenden Gefahrenhinweisen, sind im Rahmen des GHS mit festgelegten Übergangszeiten begrenzt. Stoffe müssen insofern parallel zur Umsetzung der REACH-Verordnung bis Dezember 2010 nach GHS gekennzeichnet werden. Gemische müssen bis zur Jahreshälfte 2015 so gekennzeichnet werden. Lagernder Bestand kann darüber hinaus innerhalb des Übergangszeitraums bis 2017 verwendet werden. Die alten Gefahrenzeichen sind hochorange Quadrate, die neu definierten Gefahrenzeichen sind nunmehr Rauten in Weiß mit rotem Rand. Beispiele für Gefahrenzeichen sehen Sie linksseitig. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die neuen gesetzlichen Gegebenheiten und lassen Sie sich bei Bedarf von ausgewiesenen Experten in diesem Bereich beraten.